Unser Praxisteam stellt sich vor ....
Sabine Käsch
Von 1989 bis 1992 hat Sabine Käsch ihre Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) absolviert und war anschließend in verschiedenen Gemischtpraxen beschäftigt.
Seit 2017 ist sie Teil unseres Praxisteams in Nindorf und seitdem nicht mehr wegzudenken. Frau Käsch kümmert sich mit über 20 Jahren Berufserfahrung neben allen Belangen der Praxis und auch um den Einkauf und das Bestellwesen.
Debby Dithmer
Frau Dithmer wurde von 2018 bis 2021 in unserer Gemeinschaftspraxis zur Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) ausgebildet und hat im Juni 2021 erfolgreich ihre Ausbildung abgeschlossen. Frau Dithmer kümmert sich bei uns neben den vierbeinigen Patienten um die Buchführung und die Tourenplanung.
Kim-Alena Niemann
Kim Alena Niemann absolvierte von 2013-2015 eine Ausbildung zur Verkäuferin in dem Landhandel und Mischfutterwerk Trede & von Pein GmbH und ist damit mit dem Thema Futtermittel bestens vertraut.
Seit Februar 2021 ergänzt sie unser Praxisteam in Nindorf.
Diana Schmidt
Diana Schmidt hat 2004 ihre Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) in der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Dr. Gabriele Schuster in Heide erfolgreich abgeschlossen.
Seit März 2022 ergänzt sie kompetent, engagiert und freundlich unser Praxisteam in Nindorf als Tiermedizinische Fachangestellte.
Leonie Silbermann
Leonie befindet sich seit August 2022 bei uns in der Ausbildung.
Katja Mehrens
Von 2007 bis 2010 wurde Katja Mehrens in unserer Gemeinschaftspraxis zur Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) ausgebildet.
Seit dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung ist sie bei uns als TFA beschäftigt. Derzeit ist Frau Mehrens in Elternzeit.
Marion Vieth
Marion Vieth kümmert sich seit 2005 um das Mahn- und Bestellwesen im Büro unserer Praxis.
Sie ist mit Dr. med. vet. Jenscarsten Vieth verheiratet und unterstützt unsere Praxis in Teilzeit.
Käthe Deißenroth
Seit 2016 sorgt Käthe Deißenroth mit Herz und Kompetenz für die Sauberkeit in unserer Tierarztpraxis.
Öffnungszeiten
- Montag - Freitag
- 8 - 18 Uhr
- Notdienst
- 18-8 Uhr und Wochenende
Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin mit uns!
Für lebensbedrohliche Notfälle erreichen Sie uns außerhalb der Öffnungszeiten rund um die Uhr unter 04832 - 9282
Notdienst
Liebe Kunden,
wir möchten Sie über die gesetzliche Änderung der Notdienstregelung und -abrechnung informieren.
Der Notdienst beginnt abends um 18:00 Uhr (ausgenommen sind vereinbarte Termine) und endet morgens um 8:00 .
Das gesamte Wochenende gilt als Notdienst, d.h. Freitag 18:00 bis Montag 8:00. Feiertage sind, wie gehabt, natürlich weiterhin Notdienst.
Neu ist die gesetzliche Einführung einer Notdienstpauschale von 50,- netto, die wir bei jedem Einsatz pauschal und zusätzlich erheben müssen. Weiterhin müssen sämtliche Leistungen mit mindestens dem 2fachen Satz der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) und dürfen maximal mit dem 4fachen Satz berechnet werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind reguläre Sprech- u. Arbeitszeiten sowie Besamungstätigkeiten.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass der Notdienst nur für dringende, nicht aufschiebbare Notfälle gedacht ist, d.h. wenn Gefahr für Leib oder Leben besteht oder das Tier unter erheblichen Schmerzen leidet.
Wir hoffen, dass wir für unsere Kunden auch weiterhin in dringenden Notfällen einen 24h-Service anbieten können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Praxisteam
Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte.
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.
Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig
2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden.
§ 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter/in vor
Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt/innen soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher,
dass Tierarzt/innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter/innen z. B. durch Fortbildung und
Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter/innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der
tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem
dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
➢ Weitere Infos finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Infos für
Tierärzte“/„Gebührenordnung“)
Sie können Ihren Termin nicht wahrnehmen?
Liebe Kundin, lieber Kunde,
wenn Sie einen vereinbarten Behandlungstermin für ihr Tier nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen mind. 24 Stunden vorher per Telefon ab.
Für nicht abgesagte Termine berechnen wir Ihnen eine Ausfallgebühr.
Wir danken für Ihr Verständis