Unsere Tierärzte für die gute Versorgung Ihrer Tiere.
Dr. med. vet. Lars Ladehoff
Der Praxisteilhaber Dr. med. vet. Lars Ladehoff schloss sein Studium der Veterinärmedizin an der Freien Universität Berlin 1993 mit seiner Approbation ab. Anschließend schrieb er seine Dissertation zum Thema Klinische und röntgenologische Befunde bei Kaufuntersuchung von Pferden, die er 1996 mit der Promotion an der Pferdeklinik der Freien Universität Berlin erfolgreich abschloss.
In der Zeit seiner Dissertation war Lars Ladehoff als Assistent in der Tierärztlichen Klinik für Pferde Dr. Dirk Fister beschäftigt. Im Jahr 1996 übernahm er die Tierarztpraxis in Ninorf von seinem Vater Dr. Gert Ladehoff.
Seit 2012 ist Dr. med. vet. Lars Ladehoff zusätzlich als Chiropraktiker (IAVC – International Academy of Veterinary Chiropractic) qualifiziert.
Dr. med. vet. Lars Ladehoff ist mit Maike Stubbendieck verheiratet.
Schwerpunkt- Pferde
Dr. med. vet. Jenscarsten Vieth
Seit 2005 ist Dr. med. vet. Jenscarsten Vieth Praxisteilhaber.
Sein Studium der Veterinärmedizin an der Tierärztlichen Hochschule Hannover endete 1997 mit der Approbation. Nach seiner Dissertation zum Thema Untersuchung der Wirkung von ACE-Hemmern bei Pferden mit Mitralklappeninsuffizienz wurde er 2001 promoviert.
Während und nach dem Studium war Jenscarsten Vieth in der Pferdeklinik der Tierärztlichen Hochschule Hannover, in der Tierärztlichen Klinik für Pferde und Kleintiere in Isernhagen und in der Tierärztlichen Klinik für Pferde Destedt angestellt und führte Praxisvertretungen im Pferde- und Großtierbereich durch. In der Praxis Dr. Ladehoff begann Dr. Jenscarsten Vieth 2001 zunächst als angestellter Tierarzt.
Seit 2012 ist er als Chiropraktiker (Back Bone Academy und IVCA – International Veterinary Chiropractic Association) ausgebildet und absolvierte 2016 die Zusatzausbildung zur Sattelanpassung beim Pferd durch Jochen Schleese (s4l-akademie.de)
Schwerpunkt- Pferde
Dr. med. vet. Gisela Sobjinski
Gisela Sobjinski studierte Veterinärmedizin an der Justus-Liebig-Universität in Gießen (Approbation 1991) und schrieb dort auch ihre Dissertation zum Thema Epidemologische Untersuchungen zum Vorkommen darmpathogener Escherichia Coli-Keime bei Kälbern aus Milchviehbeständen.
Nach ihrer Promotion (1998) war Dr. med. vet. Gisela Sobjinski in verschiedenen Tierarztpraxen in Hessen, Westfalen und Schleswig-Holstein beschäftigt.
Dr. med. vet. Gisela Sobjinski war von 2000 bis 2005 bereits in der Praxis Dr. Ladehoff als Tierärztin tätig gewesen und kehrte nach einer kurzen Pause 2009 in die Gemeinschaftspraxis Dr. Ladehoff & Dr. Vieth zurück. Frau Sobjinskis besonderes Interesse gilt der Zahnheilkunde und der Chirurgie. Sie unterstützt unsere Praxis mit über 20 Jahren Erfahrung und Wissen im Bereich der Pferdemedizin.
Schwerpunkte- Pferde
- Zahnheilkunde Pferde
Dr. med. vet. Regina Schröder
Vor ihrem Studium der Veterinärmedizin an der Justus-Liebig-Universität in Gießen absolvierte Regina Schröder eine Ausbildung zur Biologielaborantin im Forschungsinstitut Borstel. Ihr Studium schloss sie 1999 mit der Approbation ab. Ihre Dissertation zum Nachweis intrazellulärer Salmonellen in phagozytierenden Zellen nach oraler Infektion von Mäusen schrieb sie am Institut für Immunologie der Justus-Liebig-Universität in Gießen und wurde im Jahr 2002 promoviert.
Zunächst arbeitete Dr. med. vet. Regina Schröder als Assistentin in einer Großtierpraxis. Bereits seit 2004 gehört sie zum Team unserer Tierarztpraxis in Nindorf und betreut u.a. die Seehundstation in Friedrichskoog.
2011 absolvierte sie die Zusatzausbildung zur Chiropraktikerin (Back Bone Academy).
Schwerpunkt- Pferde
Laura Borchert
Laura Borchert studierte Veterinärmedizin von 2010 bis 2016 an der Tierärztlichen Hochschule in Hannover.
Direkt im Anschluss arbeitete Frau Borchert als angestellte Tierärztin in der Pferdeklinik Tappendorf bei Dr. med. vet. Jörg- Peter Belz. Sie spezialisierte sich dort vorallem auf Zahnheilkunde und Innere Medizin von Pferden.
Im Jahr 2020 bildete Frau Borchert sich zur Osteopathin für Pferde weiter und erweitert hiermit unser Behandlungsspektrum in diesem Bereich.
Seit Januar 2021 ist sie ein wertvoller Teil unseres Tierärzteteams in Nindorf.
Neben allen Standardbehandlungen bieten wir nun mit der Unterstützung von Frau Borchert auch Gastroskopien bei Pferden ambulant in unserer Praxis an.
- Pferde
- Zahnheilkunde Pferde
Dr. med. vet. Beke Okasha
Frau Okasha ist seit April 2022 in unserem Team.
Schwerpunkt- Pferde
Maike Stubbendieck
Das Studium der Veterinärmedizin an der Tierärztlichen Hochschule Hannover schloss Maike Stubbendieck 1997 mit der Approbation ab. Im Anschluss an ihr Studium war sie in verschiedenen Kleintier- und Gemischtpraxen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein als Tierärztin tätig.
Seit 2008 ist Maike Stubbendieck in unserer Gemeinschaftspraxis tätig.
Sie ist mit Dr. med. vet. Lars Ladehoff verheiratet.
Schwerpunkt- Kleintiere
Öffnungszeiten
- Montag - Freitag
- 8 - 18 Uhr
- Notdienst
- 18-8 Uhr und Wochenende
Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin mit uns!
Für lebensbedrohliche Notfälle erreichen Sie uns außerhalb der Öffnungszeiten rund um die Uhr unter 04832 - 9282
Notdienst
Liebe Kunden,
wir möchten Sie über die gesetzliche Änderung der Notdienstregelung und -abrechnung informieren.
Der Notdienst beginnt abends um 18:00 Uhr (ausgenommen sind vereinbarte Termine) und endet morgens um 8:00 .
Das gesamte Wochenende gilt als Notdienst, d.h. Freitag 18:00 bis Montag 8:00. Feiertage sind, wie gehabt, natürlich weiterhin Notdienst.
Neu ist die gesetzliche Einführung einer Notdienstpauschale von 50,- netto, die wir bei jedem Einsatz pauschal und zusätzlich erheben müssen. Weiterhin müssen sämtliche Leistungen mit mindestens dem 2fachen Satz der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) und dürfen maximal mit dem 4fachen Satz berechnet werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind reguläre Sprech- u. Arbeitszeiten sowie Besamungstätigkeiten.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass der Notdienst nur für dringende, nicht aufschiebbare Notfälle gedacht ist, d.h. wenn Gefahr für Leib oder Leben besteht oder das Tier unter erheblichen Schmerzen leidet.
Wir hoffen, dass wir für unsere Kunden auch weiterhin in dringenden Notfällen einen 24h-Service anbieten können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Praxisteam
Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte.
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.
Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig
2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden.
§ 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter/in vor
Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt/innen soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher,
dass Tierarzt/innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter/innen z. B. durch Fortbildung und
Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter/innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der
tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem
dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
➢ Weitere Infos finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Infos für
Tierärzte“/„Gebührenordnung“)
Sie können Ihren Termin nicht wahrnehmen?
Liebe Kundin, lieber Kunde,
wenn Sie einen vereinbarten Behandlungstermin für ihr Tier nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen mind. 24 Stunden vorher per Telefon ab.
Für nicht abgesagte Termine berechnen wir Ihnen eine Ausfallgebühr.
Wir danken für Ihr Verständis